Sacem, sind Sie betroffen?

SACEM & TOURISTISCHE UNTERKÜNFTE


Sie sind Vermieter einer Ferienwohnung, eines Gästezimmers oder eines Ferienhauses und stellen Ihren Gästen einen Fernseher, ein Radio usw. zur Verfügung, um ihren Aufenthalt angenehmer zu gestalten. Die auf diese Weise gesendeten Werke (Lieder, aber auch Titelmelodien, Musik für Filme, Fernsehserien oder Werbung…) sind das Ergebnis der Arbeit von Autoren, Komponisten und Musikverlegern, die der Sacem die Aufgabe anvertraut haben, die Urheberrechte zu sammeln und zu verteilen.

Wussten Sie das?

* Wenn Sie aufgezeichnete Musik verwenden, müssen Sie die angemessene Vergütung für ausübende Künstler und Produzenten an die Spré zahlen. Weitere Informationen finden Sie unter spre.de

** Audiovisuelle Sendungen in den Zimmern von Beherbergungsbetrieben werden von den Gerichten als öffentliche Sendungen betrachtet. Der Kassationshof entschied in einem Urteil vom 6.4.1995 CNN c/ sté Hôtelière Novotel Paris Les Halles, dass die Gesamtheit der Gäste eines Hotels, auch wenn jeder Gast ein Einzelzimmer bewohnt, eine Öffentlichkeit darstellt. Daher stellt allein die Tatsache, dass Sie Ihren Gästen die Möglichkeit bieten, Fernsehsendungen zu empfangen, eine öffentliche Ausstrahlung dar.

PRAKTISCHE INFORMATIONEN


Zur Vereinfachung können Sie dieses Paket online buchen oder die Sacem-Delegation in Ihrer Region kontaktieren.
(Sacem de Reims: dl.reims@sacem.fr, Sacem de Troyes: dl.troyes@sacem.fr )

Ihr kontakt


Fabien VALOUR, Regionaldelegierter Sacem, Delegation Reims

6 Rue de la Grue, CS 62096 – 51073 Reims Cedex – Tel.: 03 69 67 25 90 – Sacem.fr