Zugänglichkeit für alle
Das Ziel dieses Labels ist es, die Entwicklung eines angepassten touristischen Angebots zu ermöglichen, das Menschen mit Behinderungen eine bessere Autonomie ermöglicht. Es identifiziert die Zugänglichkeit von Tourismus- und Freizeitorten und fördert die Entstehung von touristischen Produkten und Dienstleistungen, die für alle offen sind.
Es richtet sich insbesondere an Unterkünfte, Restaurants, Sehenswürdigkeiten und Freizeitanlagen, Wanderrouten, Badegebiete und Fremdenverkehrsämter.
Technische Elemente zum Herunterladen
- Die Kriterien des Labels „Tourisme & Handicap“.
- Präsentation des Labels
- Wie begrüße und informiere ich behinderte Gäste?
- Gesetz vom Februar 2005 über die Vorschriften für ERP und IOPs
- Anhang 8 des Rundschreibens DGUHC vom 30. November 2007
- Anhang 10 des Rundschreibens DGUHC vom 30. November 2007
- ERP der 5. Kategorie: maximale Belegschaft
- Leitfaden für die Zugänglichkeit von Hotels, Cafés und Restaurants und deren Zugänglichkeit für Behinderte
- Zugänglichkeit von Balkonen, Loggien und Terrassen für Menschen mit Behinderungen
- Videoprojektion: Informationen über die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen